Das Prinzip, die Mitgliedschaft
in einer Wohnungsbaugenossenschaft.

Durch den Erwerb eines Genossenschaftsanteils werden Sie Mitglied einer, dem deutschen Genossenschaftsrecht unterliegenden, Wohnungsbaugenossenschaft.

 

Ab einer Wartezeit von ca. 12 Monaten sind Sie dann berechtigt, eine Immobilie dieser, Ihrer Genossenschaft, anzumieten.

 

 

 

  Die Besonderheit: Die Genossenschaft erwirbt die von Ihnen gewünschte Immobilie erst auf Ihren Vorschlag hin.

 

Das bedeutet konkret, Sie suchen Ihre Wunschimmobilie auf dem freien Markt selbst aus  und zwar genau dort, wo Sie diese haben wollen. Dies kann auch die von Ihnen bereits bewohnte Immobilie sein. Siehe hierzu: www.OptionsVerkauf.de. Wenn Sie sich dann entschieden haben, legen Sie Ihrer Genossenschaft das Kaufangebot vor.

 

Nach erfolgreicher Prüfung durch den TÜV oder die DEKRA erwirbt die Wohnbaugenossenschaft diese Immobilie und vermietet nun an Sie – und zwar für einen Zeitraum von maximal 25 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie nun jederzeit durch ein notariell verbrieftes Recht "Ihre" Immobilie zu exakt dem Preis der Genossenschaft abkaufen, welchen diese auch bezahlt hat.

 

Grafische Darstellung des Prinzips

Herkömmlicher Immobilienerwerb

 

 

     = Eigenkapital   = Schulden

 

Immobilienerwerb mit Optionskauf

 

 

     = Genossenschaftsanteil    = Ansparbetrag  

 

Beide Grafiken verdeutlichen nur das Prinzip anhand eines typischen Verlaufs.