Das Prinzip, die Mitgliedschaft
in einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Durch den Erwerb eines Genossenschaftsanteils werden Sie Mitglied einer, dem
deutschen Genossenschaftsrecht unterliegenden, Wohnungsbaugenossenschaft.
Ab einer Wartezeit von ca. 12 Monaten sind Sie dann berechtigt, eine
Immobilie dieser, Ihrer Genossenschaft, anzumieten. |
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Die Besonderheit: |
Die Genossenschaft erwirbt die von Ihnen gewünschte
Immobilie erst auf Ihren Vorschlag hin. |
Das bedeutet konkret, Sie suchen Ihre Wunschimmobilie auf dem freien Markt
selbst aus – und zwar genau dort, wo Sie diese haben wollen.
Dies kann auch die von Ihnen bereits bewohnte Immobilie sein. Siehe hierzu:
www.OptionsVerkauf.de. Wenn Sie sich dann
entschieden haben, legen Sie Ihrer Genossenschaft das Kaufangebot vor.
Nach erfolgreicher Prüfung durch den TÜV oder die DEKRA erwirbt die
Wohnbaugenossenschaft diese Immobilie und vermietet nun an Sie – und zwar für einen Zeitraum von
maximal 25 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie nun jederzeit durch ein
notariell verbrieftes Recht "Ihre" Immobilie zu exakt dem Preis der Genossenschaft abkaufen, welchen diese
auch bezahlt hat.
Grafische Darstellung des Prinzips
Herkömmlicher Immobilienerwerb

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= Eigenkapital |
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= Schulden |
Immobilienerwerb mit Optionskauf

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= Genossenschaftsanteil |
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= Ansparbetrag |
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Beide Grafiken verdeutlichen nur das Prinzip anhand eines typischen Verlaufs. |